Berlin, 26. August 2018. An diesem Wochenende luden alle Bundesministerien in der Hauptstadt zum Tag der offenen Tür. Unter dem Motto #HalloPolitik konnte man als Bürger in den Dialog treten, um z.B. Anliegen oder offene Fragen direkt mit den Fachleuten aus den jeweiligen Referaten zu klären. Ich habe diese Chance genutzt und mich zum Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) begeben. Mein Weg führte mich direkt zur Abteilung Straßenverkehr. Auf dem Weg dorthin ging ich sprichwörtlich an Herrn Bundesminister Scheuer und seinem Gast Nico Rosberg vorbei. Mein sehr kompetenter Gesprächspartner war Stephan Reichert, ebenfalls aus der Abteilung Straßenverkehr.
Ihn befragte ich direkt zum Sachstand der Gesetzesvorlage zur Schaffung einer Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Vorlage habe er erst in der letzten Woche zur weiteren Bearbeitung gesehen und sie befinde sich in einer finalen Phase zur Gesetzgebung. Meine Information an Euch ist somit aus direkter Quelle und brandaktuell. In den vergangenen Wochen kursierten ja schon einige Details in Bezug auf Zulassungsvorgaben wie z.B. eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit. Diese Information ist richtig und kann ich bestätigen.
ABER – und das ist wahrscheinlich die Nachricht, die alle e-sk8er in Deutschland desillusionieren wird, E-Skateboards / E-Longboards werden in der Gesetzgebung NICHT als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft. Geprüft und entschieden hat dies die Bundesanstalt für Straßenverkehr (BAST). Diese hat empfohlen nur selbstgelenkte Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/H und einer Wattzahl von 500-1200 Watt als eigene Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zuzulassen. Dies wären z.B. E-Roller. Fahrzeuge ohne Lenkstange mit einer Steuerung durch Gewichtsverlagerung sind von dieser Fahrzeugklasse ausgenommen. Dies gilt also für e-sk8boards, Hooverboards oder auch OneWheeler.
Was passiert als nächstes? Noch in diesem Jahr wird diese Gesetzesvorlage wie vermutet dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Vorschlag kommt aus einem CSU geführten Ministerium. Da Deutschland von einer großen Koalition regiert wird, steht es außer Frage, dass dieses Gesetz auch wie vorgeschlagen in Kraft treten wird. Die Hoffnung für alle esk8er sich auf Deutschlands Straßen legal zu bewegen, hat sich somit für die nächsten Jahre erst einmal zerschlagen. Das ist nun Gewissheit.
Mir ist es wichtig Euch darüber zu informieren, denn ich habe in den vergangenen Monaten in den verschiedensten Foren schon so viel Halbwissen und Spekulationen gelesen, dass es für mich an der Zeit war, einmal Licht ins Dunkel zu bringen.

Meine Begeisterung für esk8boards wird das nicht schmälern und ich werde auch weiterhin durch die (nichtöffentliche) Gegend cruisen. Doch als LMV (last mile vehicle) auf dem regelmäßigen Weg zur Arbeit, wird mein Board wohl eher seltener zum Einsatz kommen. Für mich schreit das immer noch sehr nach der Notwendigkeit der Gründung eines Vereins, um dem Anliegen vieler Begeisterter e-Mobilisten eine Stimme und mehr Gewicht zu verleihen. Was meint ihr? Teilt diesen Beitrag gerne in anderen Foren oder kommt auch gerne für Fragen auf mich zu.
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